Privat oder Handel
Das EU-Recht unterscheidet zwei Wege, einen Hund über eine Grenze zu bringen:
- Private Verbringung: Du reist mit deinem eigenen Hund, zum Beispiel in den Urlaub. Es gibt keinen Besitzerwechsel und keinen Verkauf. Höchstens fünf Tiere pro Fahrzeug.
- Handel: Der Hund wechselt mit der Reise den Besitzer oder wird gegen Geld abgegeben. Dann gelten die Regeln für den Handel innerhalb der EU.
Vermittelt ein Tierschutzverein einen Hund gegen eine Schutzgebühr, ist das nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine wirtschaftliche Tätigkeit. Die einfacheren Regeln für private Reisen gelten dann nicht, auch wenn der Verein gemeinnützig ist und keinen Gewinn macht.
Was bei der Vermittlung gilt
Für Hunde, die ein Verein aus einem anderen EU-Land vermittelt, verlangt das EU-Recht:
- Mikrochip und gültige Tollwutimpfung
- Herkunft aus einem registrierten Betrieb. Das gilt auch für Tierheime.
- Untersuchung durch einen ermächtigten Tierarzt höchstens 48 Stunden vor dem Transport
- Gesundheitsbescheinigung eines amtlichen Tierarztes
- Meldung des Transports im EU-System TRACES
Wer Hunde gegen Entgelt nach Deutschland bringt oder ihre Abgabe vermittelt, braucht außerdem eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz. Nach dem Leitfaden der Länder reicht dafür schon eine Schutzgebühr. Die Pflicht gilt auch für Organisationen mit Sitz im Ausland.
Tollwutimpfung und Mindestalter
Die Tollwutimpfung darf frühestens gegeben werden, wenn der Hund zwölf Wochen alt ist. Sie muss nach dem Chip gesetzt worden sein und gilt erst 21 Tage nach der ersten Impfung. Ein Hund ist bei der Einreise deshalb mindestens etwa 15 Wochen alt. Jüngere Welpen ohne gültigen Tollwutschutz lässt Deutschland nicht einreisen.
Was du im Heimtierausweis prüfen kannst
- Stimmt die Chipnummer im Ausweis mit dem Chip im Hund überein? Die Tierarztpraxis kann den Chip auslesen.
- Liegt das Datum der Tollwutimpfung nach dem Datum der Kennzeichnung?
- Lagen zwischen Impfung und Einreise mindestens 21 Tage?
- Sind Impfstoff, Datum, Stempel und Unterschrift des Tierarztes eingetragen?
Bereits ausgestellte Heimtierausweise bleiben gültig. Neu ausgestellte Ausweise müssen ab 1. Januar 2028 einem neuen Muster folgen.
Neue EU-Regeln seit April 2026
Die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 für Reisen mit Heimtieren gilt nicht mehr. Seit 22. April 2026 gelten die Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 und die Durchführungsverordnung (EU) 2026/705 mit den Mustern für den Heimtierausweis. Für den Handel mit Hunden bleiben die Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 und die Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 maßgeblich. Eine Übersicht der Rechtsakte führt das BMLEH auf seiner Seite zum Reisen mit Heimtieren (Stand 24. Juli 2026).
Rassen, die nicht einreisen dürfen
Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen dürfen nicht nach Deutschland gebracht werden. Für weitere Rassen, die ein Land als gefährlich einstuft, gilt ein Verbot, sie aus dem Ausland in dieses Land zu bringen, außer die Haltung dort ist nachweislich erlaubt. Sieht dein Hund einer dieser Rassen ähnlich, frag vor der Aufnahme beim Verein und beim Ordnungsamt nach.
Welche Rassen in deinem Land zusätzlich auf einer Liste stehen, zeigt die Seite Hundegesetze nach Bundesland.
Wenn du den Hund selbst abholst
Holst du einen Hund selbst im Ausland ab und wird er dabei an dich übergeben, wechselt ebenfalls der Besitzer. Dann gelten wahrscheinlich die Regeln für den Handel. Frag vorher beim Veterinäramt deines Kreises nach.
Quellen
- BMLEH: Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen
- BMLEH: Tollwutimpfung
- BMLEH: Kennzeichnung
- BMLEH: EU-Heimtierausweis
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 (EUR-Lex)
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/705 (EUR-Lex)
- Europäische Kommission: Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU (englisch)
- BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016, 3 C 23.15
- § 11 Tierschutzgesetz
- Länder-Leitfaden zur Kontrolle von Hundetransporten (2017)
- § 2 HundVerbrEinfG
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich sind der Gesetzestext und die Auskunft deiner Behörde.


