Glossar
Begriffe rund um Tierschutzhunde
37 Begriffe aus Vermittlung, Einreise, Landesrecht und Alltag, kurz erklärt.
B
- Befriedetes Besitztum
- Das eigene, eingezäunte oder anders abgegrenzte Grundstück, oft auch die Wohnung. Viele Leinen- und Maulkorbregeln gelten „außerhalb des befriedeten Besitztums“.
- Brut- und Setzzeit
- Die Zeit im Frühjahr und Sommer, in der Wildtiere ihre Jungen bekommen. In mehreren Ländern gilt dann in Wald und Feld Leinenpflicht. Die Daten unterscheiden sich, etwa 1. April bis 15. Juli in Niedersachsen und 1. März bis 15. Juli in Sachsen-Anhalt.
D
- Doppelte Sicherung
- Der Hund trägt Halsband und Sicherheitsgeschirr, beide mit Leine gesichert. TASSO empfiehlt das für die ersten Wochen, vor allem bei ängstlichen Hunden.
E
- EU-Heimtierausweis
- Blaues Dokument mit Chipnummer, Impfungen und Angaben zum Halter. Stellt ein ermächtigter Tierarzt aus. Bereits ausgestellte Ausweise bleiben gültig; ab 2028 gilt für neue Ausweise ein neues Muster.
F
- FINDEFIX
- Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes. Die Registrierung ist kostenlos.
- Flugpatenschaft
- Eine Privatperson nimmt einen Hund auf einem Flug als Begleitung mit, übergeben wird am Flughafen. Der Deutsche Tierschutzbund nennt das ein Warnzeichen.
G
- Gefährlicher Hund
- Begriff aus den Landesgesetzen. Je nach Land gilt ein Hund wegen seiner Rasse oder wegen seines Verhaltens als gefährlich. Dann gelten Erlaubnispflicht und oft Leine und Maulkorb.
- Gesundheitsbescheinigung
- Amtliches Dokument für Hunde, die im Handel über eine Grenze gebracht werden. Stellt ein amtlicher Tierarzt nach einer Untersuchung aus.
- Giardien
- Einzellige Darmparasiten, weltweit verbreitet, bei Hunden aus Tierheimen und Sammelstellen häufig. Typisch ist wässriger oder wiederkehrender Durchfall, viele Hunde zeigen aber keine Beschwerden. Nachweis nur über eine Kotuntersuchung. Behandlung legt die Tierarztpraxis fest, dazu Hygiene: Kot sofort aufsammeln, Näpfe heiß spülen, Decken bei 60 °C waschen.
H
- Haustierregister
- Private Datenbank, die die Chipnummer mit den Kontaktdaten des Halters verbindet, zum Beispiel TASSO oder FINDEFIX. Nicht zu verwechseln mit den amtlichen Hunderegistern einiger Länder.
- Hunderegister
- Amtliches Register eines Landes, etwa in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Anmeldung ist dort Pflicht und kostet teilweise Gebühren.
- Hundesteuer
- Örtliche Steuer, die die Gemeinde in ihrer Satzung festlegt, in Berlin das Finanzamt.
K
- Kastration
- Operative Entfernung der Keimdrüsen. Eine gesetzliche Pflicht gibt es für normale Hunde nicht. Hunde aus dem Auslandstierschutz sind oft schon kastriert, das steht im Heimtierausweis oder Schutzvertrag. Manche Verträge verlangen eine Kastration nach der Vermittlung; der Deutsche Tierschutzbund hält solche Vorgaben für rechtlich nicht korrekt. Ob und wann eine Kastration sinnvoll ist, entscheidest du mit der Tierarztpraxis.
L
- Listenhund
- Umgangssprachlich für einen Hund einer Rasse, die ein Land als gefährlich einstuft, oder einen Mischling davon. Welche Rassen auf der Liste stehen, ist je nach Land verschieden.
M
- Markerwort
- Ein kurzes Wort wie „Yes“ oder „Top“, das den Moment markiert, in dem der Hund etwas richtig macht. Danach folgt eine Belohnung. Funktioniert wie ein Clicker.
- Mikrochip
- Reiskorngroßer Transponder unter der Haut, meist an der linken Halsseite. Enthält eine 15-stellige Nummer nach ISO 11784/11785.
N
- Nachkontrolle
- Besuch oder Anruf des Vereins einige Wochen nach dem Einzug.
P
- Pflegestelle
- Eine Privatperson, bei der ein Hund bis zur Vermittlung lebt, oft schon in Deutschland.
- Public Shelter
- Kommunale Auffangstation für Straßenhunde, zum Beispiel in Rumänien. Tierschutzvereine holen dort Hunde heraus.
Q
- Quarantäne
- Innerhalb der EU gibt es für Hunde keine amtliche Quarantäne, wenn Chip, Tollwutimpfung und Papiere stimmen. Was Vereine „Hausquarantäne“ nennen, ist eine Ruhezeit ohne Kontakt zu fremden Hunden, bis Kot- und Bluttests vorliegen, kein Rechtsbegriff. Bei der Einreise aus nicht gelisteten Drittstaaten gelten zusätzliche Bedingungen, siehe Tollwut-Titertest.
R
- Reisekrankheiten
- Sammelbegriff für Infektionskrankheiten, die in Süd- und Osteuropa häufiger vorkommen, etwa Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose, Anaplasmose und Herzwurm. Welche Tests wann sinnvoll sind, steht im Ratgeber „Reisekrankheiten: welcher Test wann“. Entscheiden tut deine Tierarztpraxis.
- Rückruf
- Ein Signal, auf das der Hund zu dir kommt. Bis es auch mit Ablenkung sicher klappt, bleibt der Hund an der Schleppleine.
S
- Sachkundenachweis
- Prüfung über Wissen zur Hundehaltung, oft „Hundeführerschein“ genannt. Pflicht für alle Hunde in Niedersachsen und Bremen, in Nordrhein-Westfalen für große Hunde, in anderen Ländern freiwillig.
- Schleppleine
- Eine lange Leine am Geschirr. Der Hund kann sich bewegen, bleibt aber gesichert.
- Schutzgebühr
- Betrag, den ein Verein bei der Vermittlung verlangt. Rechtlich ein Entgelt, deshalb gelten für den Transport die Regeln für den Handel.
- Schutzvertrag
- Vertrag zwischen Verein und neuem Halter. Regelt oft Kontrollbesuche, Rücknahme und ein Weitergabeverbot. Manche Klauseln sind rechtlich umstritten.
- Selbstauskunft
- Fragebogen des Vereins zu Wohnung, Alltag und Erfahrung, bevor ein Hund vermittelt wird.
- Sicherheitsgeschirr
- Geschirr mit einem dritten Gurt hinter dem Brustkorb. Daraus kann sich ein Hund schwerer herauswinden als aus einem normalen Geschirr.
T
- TASSO
- Verein, der ein kostenloses Haustierregister betreibt. Vermisstmeldungen rund um die Uhr unter +49 6190 937300.
- Tollwut-Titertest
- Bluttest, der die Antikörper nach der Tollwutimpfung misst. Innerhalb der EU nicht nötig. Für Hunde aus bestimmten Drittstaaten, die die EU nicht gelistet hat, schreibt das EU-Recht den Test vor, dazu eine Wartezeit nach der Blutentnahme. Welche Länder das betrifft und wie lang die Wartezeit ist, steht beim BMLEH und bei der EU-Kommission; verbindlich ist die Auskunft des Veterinäramts.
- Tollwutimpfung
- Pflicht für die Einreise. Frühestens ab zwölf Wochen, gültig 21 Tage nach der ersten Impfung.
- Tötungsstation
- Umgangssprachlicher Begriff im Tierschutz für Auffangstationen, in denen Hunde nach einer Frist getötet werden dürfen. Kein amtlicher Begriff.
- TRACES
- Trade Control and Expert System: EU-System, in dem Tiertransporte im Handel gemeldet werden. Auch Transporte von Tierschutzhunden gegen Schutzgebühr gehören dazu.
V
- Vorkontrolle
- Besuch des Vereins bei dir zu Hause vor der Vermittlung.
W
- Wesenstest
- Prüfung des Verhaltens eines Hundes durch Sachverständige. In einigen Ländern Pflicht für Listenhunde oder nötig, um eine Einstufung als gefährlich zu widerlegen.
- Widerristhöhe
- Höhe vom Boden bis zum höchsten Punkt der Schulter. In Nordrhein-Westfalen gelten ab 40 cm oder 20 kg besondere Pflichten.
§
- § 11-Erlaubnis
- Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz vom Veterinäramt, unter anderem für Tierheime (Nr. 3), für das Verbringen und Vermitteln von Tieren gegen Entgelt (Nr. 5) und für Hundetraining (Nr. 8 f).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich sind der Gesetzestext und die Auskunft deiner Behörde.