Der übliche Ablauf
- Selbstauskunft: ein Fragebogen zu Wohnung, Alltag, Arbeitszeiten und Erfahrung mit Hunden.
- Vorkontrolle: Jemand vom Verein besucht dich zu Hause.
- Schutzvertrag: Du unterschreibst den Vertrag und zahlst die Schutzgebühr.
- Transport: Der Hund kommt mit einem gemeldeten Transport nach Deutschland, direkt zu dir oder zuerst zu einer Pflegestelle.
- Nachkontrolle: Einige Wochen nach dem Einzug meldet sich der Verein oder kommt vorbei.
Fragen an den Verein
- Hat der Verein eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz, und welches Veterinäramt hat sie erteilt?
- Wie läuft der Transport ab, und wird er über TRACES gemeldet?
- Welche Untersuchungen und Impfungen hat der Hund, und stehen sie im Heimtierausweis?
- Kann ich den Hund vorher kennenlernen, zum Beispiel auf einer Pflegestelle in Deutschland?
- Was passiert, wenn es nicht passt? Steht eine Rücknahme im Vertrag?
- Wer ist nach dem Einzug mein Ansprechpartner?
Warnzeichen
Der Deutsche Tierschutzbund hat eine Checkliste mit 13 Punkten veröffentlicht (Stand Juli 2025). Als Warnzeichen nennt er unter anderem Übergaben auf Raststätten oder Parkplätzen und sogenannte Flugpatenschaften, bei denen Privatpersonen Hunde als Begleitung im Flugzeug mitnehmen. Die vollständige Liste steht im Positionspapier des Verbands.
Der Schutzvertrag
Der Schutzvertrag ist kein gesetzlich festgelegter Vertragstyp. Häufig behält sich der Verein das Eigentum am Hund vor oder vereinbart Kontrollbesuche, eine Rücknahme und ein Verbot, den Hund weiterzugeben. Ob solche Klauseln wirksam sind, ist rechtlich umstritten.
Manche Verträge verbieten, den Chip im Haustierregister auf dich umzumelden. Laut einer Rechtsanwältin bei TASSO ist unklar, ob das wirksam ist. Lies den Vertrag vor der Unterschrift in Ruhe und frag nach, was dir unklar ist.
Pflegestelle oder direkt aus dem Ausland
Manche Vereine bringen Hunde zuerst zu einer Pflegestelle in Deutschland. Dort kannst du den Hund vor der Aufnahme kennenlernen. Bei der direkten Vermittlung aus dem Ausland siehst du den Hund meist erst bei der Übergabe.
Quellen
- Deutscher Tierschutzbund: Hund oder Katze aus dem Ausland adoptieren (Checkliste)
- Deutscher Tierschutzbund: Tierschutztiere aus dem Ausland übernehmen
- § 11 Tierschutzgesetz
- TASSO: Übernahmevertrag und Ummeldung im Register
- Kanzlei Beaucamp: Schutzverträge und Eigentum (2015)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich sind der Gesetzestext und die Auskunft deiner Behörde.

