Hund halten in Thüringen
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) von 2011; Thüringer Chippflichtverordnung von 2020; § 6 Abs. 2 Waldgesetz
Stand 25.09.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung
- Chipja
- Haftpflichtja
- Register oder Anzeigeja
- Sachkundefreiwillig
- Rasselistenein
- LeinenpflichtWald
Zuständig: Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
Für alle Hunde
- Mikrochip Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Haltung. Bei Welpen beginnt die Frist frühestens, wenn sie drei Monate alt sind. § 2 Abs. 4 ThürTierGefG, § 1 ThürChipVO
- Anzeige und Thüringer Hunderegister Direkt nach Beginn der Haltung bei der Gemeinde, mit Chipnummer und Nachweis durch Tierarztbescheinigung oder EU-Heimtierausweis. Umzug und Ende der Haltung ebenfalls melden. ThürChipVO
- Haftpflichtversicherung Mindestens 500.000 € für Personen- und 250.000 € für sonstige Schäden, der Gemeinde nachzuweisen. § 2 Abs. 5 ThürTierGefG
- Leine im Wald Das ganze Jahr. § 6 Abs. 2 ThürWaldG
Listenhunde und gefährliche Hunde
- Keine Rasseliste Seit 2018 ist ein Hund nur gefährlich, wenn die Behörde das nach einem Wesenstest im Einzelfall feststellt. § 3 ThürTierGefG
- Folgen Erlaubnis mit Sachkundeprüfung, Leine bis 2 m und Maulkorb, Warnschild am Grundstück. §§ 4, 10, 12 ThürTierGefG
Hinweis zum Stand
Eine freiwillige Sachkundeprüfung kann die Hundesteuer senken.
Einfuhrverbot nach Bundesrecht
Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen dürfen nicht nach Deutschland gebracht werden. Für weitere Rassen, die ein Land als gefährlich einstuft, gilt ein Verbot, sie aus dem Ausland in dieses Land zu bringen, außer die Haltung dort ist nachweislich erlaubt. Sieht dein Hund einer dieser Rassen ähnlich, frag vor der Aufnahme beim Verein und beim Ordnungsamt nach. § 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG, § 2 Abs. 4 HundVerbrEinfVO
Quellen
- ThürTierGefG (Landesrecht Thüringen)
- Thüringer Chippflichtverordnung
- § 2 Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich sind der Gesetzestext und die Auskunft deiner Behörde.
Als Checkliste zum Abhaken
In Wuffda erscheinen diese Punkte passend zu Bundesland und Größe deines Hundes.
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