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Hundegesetz · Schleswig-Holstein

Hund halten in Schleswig-Holstein

Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) von 2015; dazu § 17 Landeswaldgesetz

Stand 25.09.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Zuständig: Bürgermeister der amtsfreien Gemeinde oder Amtsdirektor

Als Checkliste zum Abhaken

In Wuffda erscheinen diese Punkte passend zu Bundesland und Größe deines Hundes.

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