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Hundegesetz · Baden-Württemberg

Hund halten in Baden-Württemberg

Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) von 2000; dazu das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und Polizeiverordnungen der Gemeinden. Ein allgemeines Hundegesetz gibt es nicht.

Stand 25.09.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Zuständig: Ortspolizeibehörde der Gemeinde (Bürgermeisteramt, Ordnungsamt)

Als Checkliste zum Abhaken

In Wuffda erscheinen diese Punkte passend zu Bundesland und Größe deines Hundes.

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