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Hundegesetz · Bayern

Hund halten in Bayern

Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18 und 37; Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit von 1992. Ein allgemeines Hundegesetz gibt es nicht.

Stand 25.09.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Zuständig: Gemeinde (Ordnungsamt), in München das Kreisverwaltungsreferat

Als Checkliste zum Abhaken

In Wuffda erscheinen diese Punkte passend zu Bundesland und Größe deines Hundes.

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