Hund halten in Bayern
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18 und 37; Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit von 1992. Ein allgemeines Hundegesetz gibt es nicht.
Stand 25.09.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung
- Chipnein
- Haftpflichtnein
- Register oder Anzeigenein
- Sachkundenein
- Rasselisteja
- Leinenpflichtörtlich
Zuständig: Gemeinde (Ordnungsamt), in München das Kreisverwaltungsreferat
Für alle Hunde
- Keine landesweite Pflicht zu Chip, Register, Haftpflicht oder Sachkunde Für Hunde, die keine Kampfhunde sind, schreibt das Land weder Kennzeichnung noch Registrierung, Versicherung oder Sachkundenachweis vor. Landesrecht
- Leinenpflicht nach Ortsrecht Gemeinden können per Verordnung eine Leinenpflicht für große Hunde und Kampfhunde festlegen oder sie im Einzelfall für jeden Hund anordnen. Das BayernPortal nennt als große Hunde solche ab 50 cm Schulterhöhe. Art. 18 LStVG
- Freie Natur Keine allgemeine Leinenpflicht, aber in Naturschutzgebieten, Nationalparks und auf Grünflächen, deren Satzung sie vorsieht. In Jagdrevieren dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. BNatSchG, BayNatSchG, Art. 56 BayJG
Listenhunde und gefährliche Hunde
- Kategorie 1 Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und ihre Kreuzungen gelten immer als Kampfhunde. § 1 Abs. 1 der Verordnung
- Kategorie 2 Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler und ihre Kreuzungen gelten als Kampfhunde, solange kein Negativzeugnis vorliegt. § 1 Abs. 2 der Verordnung
- Erlaubnis Kampfhunde nur mit Erlaubnis der Gemeinde. Für Kategorie 1 wird sie nur unter sehr engen Voraussetzungen erteilt. Art. 37 LStVG
- Mischlinge Sind die Elterntiere unbekannt, bestimmt ein Sachverständiger die Rasse nach dem Aussehen. Nr. 37.3.1 Vollzugsbekanntmachung LStVG
Hinweis zum Stand
Die Grenze von 50 cm steht im BayernPortal, nicht im Gesetz. Gemeinden können in ihren Verordnungen eigene Grenzen festlegen.
Einfuhrverbot nach Bundesrecht
Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen dürfen nicht nach Deutschland gebracht werden. Für weitere Rassen, die ein Land als gefährlich einstuft, gilt ein Verbot, sie aus dem Ausland in dieses Land zu bringen, außer die Haltung dort ist nachweislich erlaubt. Sieht dein Hund einer dieser Rassen ähnlich, frag vor der Aufnahme beim Verein und beim Ordnungsamt nach. § 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG, § 2 Abs. 4 HundVerbrEinfVO
Quellen
- BayernPortal: Haltung von Kampfhunden
- Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität
- Hund in der freien Natur (Umweltministerium)
- § 2 Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich sind der Gesetzestext und die Auskunft deiner Behörde.
Als Checkliste zum Abhaken
In Wuffda erscheinen diese Punkte passend zu Bundesland und Größe deines Hundes.
Plan erstellen