Wer die Hundesteuer festlegt
Die Hundesteuer ist eine örtliche Steuer. Ob und wie viel eine Gemeinde erhebt, steht in ihrer Hundesteuersatzung. Dort stehen auch die Frist für die Anmeldung und ob der Hund eine Steuermarke tragen muss.
In Berlin ist das Finanzamt zuständig, sonst die Stadt oder Gemeinde. In Hamburg und Sachsen-Anhalt gilt die Anmeldung zum Hunderegister zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
Beispiele
| Gemeinde | Frist | Erster Hund pro Jahr | Steuermarke |
|---|---|---|---|
| Limburg an der Lahn | 2 Wochen | 66 € | sichtbar tragen |
| Darmstadt | laut Satzung | 120 € | mitführen |
| Hamburg | 2 Wochen (Hunderegister) | 90 € | keine Angabe |
| Berlin | 1 Monat | beim Finanzamt | seit 2024 abgeschafft |
Stand September 2026. Die Beträge ändern sich, maßgeblich ist die Satzung deiner Gemeinde.
Ermäßigung für Hunde aus dem Tierschutz
- Berlin: fünf Kalenderjahre steuerfrei für Hunde aus einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung. Laut Merkblatt zählt nur die Tierheim-Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz. Die Erlaubnis zum Verbringen und Vermitteln (Nr. 5) reicht nicht. Kommt der Hund direkt aus einer Einrichtung im Ausland, ist eine deutsche Übersetzung der Unterlagen nötig.
- Limburg: zwölf Monate steuerfrei, nur für Hunde aus einem Tierheim im Stadtgebiet und nur für einen Hund.
- Hamburg: Laut Presseberichten vom Januar 2026 sind drei Jahre Befreiung für Tierheimhunde angekündigt. Auf hamburg.de stand das im September 2026 noch nicht.
Frag bei deiner Gemeinde, ob es eine Ermäßigung gibt und welche Nachweise sie verlangt. Schutzvertrag und Heimtierausweis solltest du dafür bereithalten.
Ermäßigung mit Sachkundenachweis
In Schleswig-Holstein und Thüringen können Gemeinden die Steuer senken, wenn du freiwillig eine Sachkundeprüfung ablegst. Ob deine Gemeinde das macht, steht in der Satzung.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: Hundesteuer
- Stadt Limburg: Hundesteuer
- Stadt Darmstadt: Hundesteuer
- Berlin: Hundesteuer anmelden
- Berlin: Steuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen
- Berlin: Merkblatt Steuerbefreiung (PDF)
- Hamburg: Anmeldung im Hunderegister
- t-online, 2. Januar 2026: Tierheimhunde in Hamburg drei Jahre steuerfrei
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich sind der Gesetzestext und die Auskunft deiner Behörde.


