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Hundegesetz · Sachsen

Hund halten in Sachsen

Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) von 2000 mit Durchführungsverordnung. Ein allgemeines Hundegesetz gibt es nicht.

Stand 25.09.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Zuständig: Landratsamt oder Kreisfreie Stadt (Ordnungsamt)

Als Checkliste zum Abhaken

In Wuffda erscheinen diese Punkte passend zu Bundesland und Größe deines Hundes.

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