Wuffda90 Tage mit deinem Tierschutzhund
Hundegesetz · Rheinland-Pfalz

Hund halten in Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) von 2004. Es regelt nur gefährliche Hunde; alles andere regeln die Gemeinden.

Stand 25.09.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Zuständig: Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung, in größeren Städten die Stadtverwaltung

Als Checkliste zum Abhaken

In Wuffda erscheinen diese Punkte passend zu Bundesland und Größe deines Hundes.

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