Hund halten in Brandenburg
Hundehalteverordnung (HundehV) vom 24. Juni 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024; dazu § 15 Abs. 8 Waldgesetz (LWaldG)
Stand 25.09.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung
- Chipja
- Haftpflichtnein
- Register oder AnzeigeAnzeige
- Sachkundenein
- Rasselistenein
- LeinenpflichtOrte, Wald
Zuständig: Örtliche Ordnungsbehörde (Amt, amtsfreie Gemeinde oder Stadt)
Für alle Hunde
- Mikrochip Jeder Hund über acht Wochen muss mit einem ISO-Mikrochip gekennzeichnet sein. § 2 Abs. 1 HundehV
- Haltung beim Ordnungsamt anzeigen Unverzüglich, mit Rasse, Wurfdatum, Farbe, Chipnummer und deinen Daten. Die Gemeinde erhebt dafür eine Gebühr. § 2 Abs. 2 HundehV
- Halsband mit Name und Anschrift Außerhalb des eigenen Grundstücks trägt der Hund ein Halsband oder Geschirr mit deinem Namen und deiner Anschrift. § 1 Abs. 3 HundehV
- Leinenpflicht an bestimmten Orten Bei Veranstaltungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten Parks, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln und im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern. § 3 Abs. 1 HundehV
- Maulkorb in Behörden, Bus und Bahn In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. § 3 Abs. 3 HundehV
- Mitnahmeverbote Nicht auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen, in Badeanstalten und an gekennzeichnete Badestellen. § 4 HundehV
- Leine im Wald Im Wald dürfen Hunde nur angeleint mitgeführt werden. § 15 Abs. 8 LWaldG
Listenhunde und gefährliche Hunde
- Keine Rasseliste Seit 1. Juli 2024 gilt kein Hund mehr allein wegen seiner Rasse als gefährlich. § 17 Abs. 1 HundehV
- Gefährlich nach Verhalten Die Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit fest, etwa nach einem Biss ohne Provokation oder wenn der Hund Wild hetzt. Dann gelten Erlaubnispflicht, Haftpflicht, Leine und Maulkorb. §§ 5, 6, 9 HundehV
Hinweis zum Stand
Verstöße gegen Chip- und Anzeigepflicht werden seit 1. Februar 2025 mit Bußgeld geahndet.
Einfuhrverbot nach Bundesrecht
Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen dürfen nicht nach Deutschland gebracht werden. Für weitere Rassen, die ein Land als gefährlich einstuft, gilt ein Verbot, sie aus dem Ausland in dieses Land zu bringen, außer die Haltung dort ist nachweislich erlaubt. Sieht dein Hund einer dieser Rassen ähnlich, frag vor der Aufnahme beim Verein und beim Ordnungsamt nach. § 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG, § 2 Abs. 4 HundVerbrEinfVO
Quellen
- Hundehalteverordnung (BRAVORS)
- Innenministerium: neue Hundehalteverordnung
- § 2 Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich sind der Gesetzestext und die Auskunft deiner Behörde.
Als Checkliste zum Abhaken
In Wuffda erscheinen diese Punkte passend zu Bundesland und Größe deines Hundes.
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